Im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme an einem bestehenden Stahlbetonbauteil wurde eine fachtechnische Planung zur Wiederherstellung der oberen Bauteilzone erstellt. Ausgangspunkt war eine geneigte Betonfläche, deren Oberflächenbeschaffenheit infolge ungünstiger Einwirkungen während beziehungsweise kurz nach der Herstellung nicht dem vorgesehenen Ausführungsziel entsprach.

Die Oberfläche zeigte sich uneinheitlich ausgebildet, mit lokalen Auffälligkeiten in der oberflächennahen Randzone sowie Abweichungen in der Geometrie. Hinweise auf eine grundsätzliche Beeinträchtigung der Tragfähigkeit des Gesamtbauteils ergaben sich aus der Auswertung vorliegender Unterlagen und Untersuchungen nicht. Der Instandsetzungsbedarf beschränkte sich damit im Wesentlichen auf die obere Betonzone.

Fachliche Einordnung

Bei derartigen Schadensbildern ist zwischen oberflächlichen Beeinträchtigungen und strukturell relevanten Schädigungen zu differenzieren. Gleichzeitig genügt eine rein optische oder punktuelle Überarbeitung in der Regel nicht, wenn das angestrebte Oberflächen- und Ausführungsziel insgesamt verfehlt wurde.

Ziel der fachlichen Bewertung war daher die Einordnung der vorhandenen Situation sowie die Ableitung einer technisch geeigneten und dauerhaft funktionsfähigen Lösung für den Oberflächen- und Randzonenbereich.

Sanierungskonzept

Vorgesehen wurde ein vollflächiger Abtrag der qualitativ beeinträchtigten oberen Betonzone mit anschließender Herstellung einer neuen Betonlage. Grundlage hierfür ist ein tragfähiger und ausreichend vorbereiteter Altbetonuntergrund sowie ein dauerhaft wirksamer Verbund zwischen Bestands- und Neubeton.

Die Planung umfasste insbesondere Anforderungen an die Untergrundvorbereitung, die Freilegung und Einbindung der vorhandenen Bewehrung, die Sicherstellung der erforderlichen Betondeckung sowie die konstruktive Ausbildung von Rand- und Anschlussbereichen. Ziel war die Herstellung eines gleichmäßig ausgebildeten, technisch einwandfreien Oberflächenbereichs entsprechend dem vorgesehenen Ausführungsziel.

Bedeutung für die Praxis

Instandsetzungsmaßnahmen im Bestand erfordern häufig eine präzise fachliche Vorstrukturierung. Eine klare Definition des Ausführungsziels sowie der technischen Randbedingungen trägt dazu bei, die Maßnahme eindeutig zu beschreiben, die Ausführung zu sichern und Missverständnisse zwischen den Beteiligten zu vermeiden.

Der wesentliche Beitrag der Fachplanung liegt dabei in der Ableitung eines nachvollziehbaren und praxistauglichen Sanierungskonzepts, das sowohl den vorhandenen Baubestand als auch die Anforderungen an Dauerhaftigkeit und Nutzung berücksichtigt.